Zugang zu Berufsschulen für Gewerkschaften

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Der folgende Antrag der AfA Reinickendorf wurde durch den Landesvorstand der AfA angenommen und an die Antragskommission des Landesparteitags weitergeleitet.

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zutreffen, damit den Gewerkschaften Zugang zu den Berliner Berufsschulen und Oberstufenzentren gewährt wird.

Begründung:

In vielen Berufsschulen und Oberstufenzentren wird den DGB-Gewerkschaften der Zugang untersagt. Lehrerinnen und Lehrern, die ihnen den Zugang zum Unterricht ermöglichen, müssen mit Repressionen rechnen. Den Kammern hingegen wird regelmäßig Zugang zum Unterricht gewährt.

Arbeitnehmerrechte, die Rolle der Gewerkschaften und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften sind wichtige Bestandteile des Rahmenlehrplans Sozialkunde an den Berufsschulen und OSZ in Berlin.

Nach den Regelungen im Berliner Schulgesetz (§ 5 Abs. 1) sollen die Schulen mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Demnach ist den Gewerkschaften der Zugang zum Unterricht zu ermöglichen.

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