Trotz wachsender Kritik bis weit ins Arbeitgeberlager an der sogenannten Schuldenbremse wird sie in allen Bundesländern umgesetzt. Dabei nutzen die Länder die gesetzlichen Möglichkeiten sehr unterschiedlich, sich ihre finanziellen Spielräume zu erhalten. Am aktuell im Abgeordnetenhaus diskutierten Berliner Gesetzentwurf gab es zuletzt deutliche Kritik an der unnötig restriktiven Regelung, Extra-Haushalte von öffentlichen Unternehmen einzubeziehen. Zuerst hatten Anfang August kritische Ökonom*innen einen entsprechenden Appell an den Senat und die Abgeordneten gerichtet (siehe taz-Bericht). Kurz danach stellte die Leitung des ver.di-Landesbezirks Berlin-Brandenburg im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung (Berliner Runde am 08.08.2019) mit den Haushaltsexperten der Abgeordnetenhausfraktionen (SPD, GRÜNE, LINKE, CDU) klar, dass ver.di sich immer ganz klar grundsätzlich gegen die „Schuldenbremse“ ausgesprochen habe. Die Einbeziehung der Extra-Haushalte drohe dringend notwendige öffentliche Investitionen beispielsweise in den ÖPNV zu blockieren.
Auch die Vorsitzenden der DGB-Kreisverbände schlossen sich jetzt der Kritik an und forderten Senat und Abgeordnete auf, die Extra-Haushalte aus dem Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Einstimmig unterstützten sie am vergangenen Donnerstag (15.08.2019) eine kurze Resolution „Die Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden“, die der DGB-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg eingebracht hatte.
Beschluss (siehe Anlage)
HG
Heiko Glawe
DGB, Region Berlin
Geschäftsführer
Appell der Berliner DGB-Kreisverbände: Die Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!
Die rot-rot-grüne Koalition hat gerade damit begonnen, den Investitionsstau aufzulösen, den die letzte Sparwelle verursacht hat. Allerdings drohen durch die Novellierung der Berliner Landeshaushaltsordnung neue Hemmnisse zur Finanzierung des öffentlichen Dienstes, der Infrastruktur oder der Daseinsvorsorge. Sorge bereitet uns insbesondere, dass im Falle sinkender Steuereinnahmen die großen landeseigenen Tochtergesellschaften nicht die erforderlichen Investitionen zur Beseitigung des Investitionsstaus und zur Bewältigung dringender Zukunftsaufgaben stemmen können, wenn auch sie über die grundgesetzlichen Anforderungen hinaus bei der Aufnahme von Krediten eingeschränkt werden.
Die Berliner DGB-Kreisverbände appellieren an die verantwortlichen Politiker*innen im Berliner Senat und Abgeordnetenhaus, die Kreditaufnahme der als Extrahaushalte geführten landeseigenen Tochtergesellschaften nicht in die Schuldenbremse der Landeshaushaltsordnung einzubeziehen. Die Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!