DGB fordert Klarstellungen zur Ausschreibung Schul-Mittagessen

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Zu den bekanntgewordenen Ausschreibungen für Schulmittagessen erklärt Christian Hoßbach, Vorsitzender der DGB Berlin-Brandenburg

„Die Neufassung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ist in einem äußerst langen Prozess weit vorangekommen. Der Senat hat es bereits im Dezember beschlossen. Die Ausschreibung für die Lieferung von Schulessen ist eine der größten Ausschreibungen im Land Berlin. Natürlich ist es verständlich, dass der Senat frühzeitig sicherstellen will, dass die Lieferung tatsächlich überall funktioniert. Aber wir erwarten, dass der Senat bei jetzt erfolgenden Ausschreibungen seine eigenen Beschlüsse beachtet und dies durch geeignete Übergangsregelungen oder Anpassungsregeln absichert. Selbstverständlich hätten die als Teil der Ausschreibungen veröffentlichten Erklärungen zu Mindestlöhnen und Tariftreue längst überarbeitet werden und auf die zu erwartenden Neuregelungen angepasst werden müssen, jedenfalls für langlaufende Dienstleistungsverträge. Es kann nicht sein, dass kurz vor der Befassung und Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus noch langfristig wirkende Ausschreibungen zu Mindestlöhnen von gestern erfolgen.

Die laufenden Ausschreibungen der Bezirke für die Lieferung von Schulessen müssen entweder nachgebessert oder aufgehoben werden. In jedem Fall muss rechtssicher festgestellt werden, dass die Mindestlohnregeln des neuen, nach aller Voraussicht im Frühjahr in Kraft tretenden Vergabegesetzes zu gelten haben.

Falls die Ausschreibung für die Lieferung von Schulessen noch nicht für alle Bezirke veröffentlicht ist, sollte dies jetzt unterbleiben. Und selbstverständlich gelten diese Anforderungen für alle Ausschreibungen gleichermaßen. Von einzelnen Senatsverwaltungen oder auch Fraktionen erwarten wir jetzt keine gegenseitigen Schuldzuweisungen, sondern tragfähige Lösungen.“

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hoßbach
Vorsitzender
DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Tel. 030 21240-100

christian.hossbach@dgb.de

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