Anfrage vom 27.Juni 2023

Anfrage zum Beschwerdemanagement/Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II in den Berliner Jobcentern
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Gemäß der Regelungen des SGB II wird mit den Leistungsbezieher:innen des Bürgergelds zukünftig unmittelbar eine Potenzialanalyse und ein Kooperationsplan erstellt, der die persönlichen Voraussetzungen und mögliche Wege der Reintegration in den Arbeitsmarkt beschreiben soll. Kommt es über diesen Plan zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Mitarbeitenden der BA und dem/der leistungsberechtigten Bürger:in, ist nach §15a SGB II ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Die Senatsverwaltung für Arbeit bestätigt, dass für die Leitung dieses Verfahrens entweder eine Person aus der betroffenen Dienststelle oder aus der Agentur eines anderen Bezirks bestimmt wird.

Ich halte diese Konstruktion im Sinne eines unabhängigen Schlichtungsverfahrens weiterhin für problematisch, werde die internen Diskussionen der Trägerversammlungen der bezirklichen BA’n weiter verfolgen und gegebenenfalls auf eine Änderung dieses Verfahrens drängen.