Die AfA Reinickendorf spricht sich klar und deutlich gegen den Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz aus. Es kann auf keinen Fall Aufgabe einer SPD-Ministerin sein, im Auftrag der Arbeitgeber mit einem Tarifeinheitsgesetz das grundgesetzlich geschützte Streikrecht und die Koalitionsfreiheit einzuschränken.
Auch wenn Andrea Nahles immer wieder betont, dass es keine Einschränkung des Streikrechtes geben wird, so findet dies indirekt bei kleineren Gewerkschaften statt, da ihnen die Möglichkeit zur Durchsetzung eines gültigen Tarifvertrages verwehrt wird. Damit wird ihnen auch die Möglichkeit von Arbeitskämpfen untersagt.¹ Eine Einschränkung des Streikrechtes muss jedoch verhindert werden und darf nicht von der SPD hingenommen, gar federführend durchgeführt werden.
Als wichtige Argumente für das Tarifeinheitsgesetz und damit der Einschränkung der Koalitionsfreiheit werden u.a. „gesamtwirtschaftliche Belange“, die „Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens“, das „öffentliche Interesse“ und „Beschäftigungssicherung“ angeführt. Dieser Ansatz widerspricht völlig den Grundsätzen der SPD und ihren historischen Wurzeln. In erster Linie dienen Arbeitskämpfe der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer! Dieser Ansatz und diese Bedeutung muss von der SPD gegen Widerstände verteidigt werden!
Darüber hinaus birgt das Tarifeinheitsgesetz eine weitere Schwächung der Belegschaft, da nun Mittels Betriebstarifverträgen der Flächentarifvertrag und sogar der Haustarifvertrag weiter geschwächt werden.
Eine Stärkung der Gewerkschaften kann nicht durch die Einschränkung der Koalitionsfreiheit erreicht werden, sondern nur mittels Stärkung der Flächentarifverträge (keine OT-Mitgliedschaften)² und einer Erschwerung von Tarifflucht durch Ausgründungen.
Wir schließen uns damit den Gewerkschaften GEW, NGG, ver.di und dem Deutschen Beamtenbund an, dass eine Tarifeinheit nicht durch Gesetz aufgezwungen werden dürfe, vor allem nicht durch eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit, sondern eine interne Aufgabe der Gewerkschaften sind. Stattdessen kann kann und sollte die Poltik Rahmenbedingungen schaffen, Flächentarifverträge zu stärken und Tarifflucht durch Ausgründungen zu erschweren.
Sven Meyer
¹ Arbeitskämpfe sind in Deutschland nur für tarifvertraglich zu regelnde Ziele erlaubt.
² Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung.
Anfang kommenden Jahres werden wir hierzu auch einen Antrag einreichen.