Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen

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Im folgenden dokumentieren wir den Antrag, den Bettina mit anderen Koalitionären am 28.Juni ins Abgeordnetenhaus eingebracht hat:

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in seiner Funktion als Eigentümer durchzusetzen, dass in den
landeseigenen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung einschließlich aller Tochterunterneh-
men sowie im öffentlichen Dienst keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen
Grund nach dem § 14 II, §14 IIa und §14 III Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abge-
schlossen werden.

Der Senat stellt außerdem sicher, dass die Vertreter/-innen des Landes Berlin in allen Minder-
heitsbeteiligungen des Landes Berlin auf die Beendigung der Praxis der sachgrundlosen Be-
fristung von Arbeitsplätzen entsprechend hinwirken.

Der Senat wird überdies aufgefordert, über Anzahl und Begründung der befristeten Arbeits-
verträge im Rahmen des Beteiligungsberichtes jährlich je Unternehmen und erstmalig für das
Jahr 2017 zu berichten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01.10.2017 über die Umsetzung zu berichten.

Begründung:

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann im Einzelfall sinnvoll und begründbar sein.
Für eine Befristung von Arbeitsverträgen ohne das Vorliegen von Sachgründen gibt es hinge-
gen keinerlei sachliche Rechtfertigung.

Dem Abgeordnetenhaus ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Angestellten in seinem unmit-
telbaren Verantwortungsbereich in gesicherten, verlässlichen und sozialen Arbeitsverhältnis-

sen beschäftigt sind. Befristungen ohne Sachgrund widersprechen dem Anspruch an gute Ar-
beit und soziale Arbeitsbedingungen. Das Land Berlin und der öffentliche Dienst sollen als
Arbeitgeber eine Vorbildfunktion für gute Arbeit einnehmen und so auch korrigierend auf den
Berliner Arbeitsmarkt einwirken.

Befristete Arbeitsverträge führen immer zu einer enormen psychischen Belastung bei den
betroffenen Arbeitnehmer/-innen. Sie stehen unter besonderem Druck und können nicht si-
cher sein, ob ihr (Familien)-Einkommen über die Befristung hinaus gesichert ist. Das führt zu
großer Unsicherheit bei den Betroffenen und erschwert deren Lebens- und Familienplanung.
Um solche Belastungen für die Arbeitnehmer/-innen überhaupt zu rechtfertigen, ist das Vor-
liegen eines Sachgrundes zwingend erforderlich. Daher fordert das Abgeordnetenhaus den
Senat auf, Arbeitsverträge in seinem Verantwortungsbereich so abzufassen, dass die Belas-
tungen, die durch unbegründete befristete Verträge für die Mitarbeiter/-innen entstehen, ver-
mieden werden.

Berlin, d. 28. Juni 2017

Saleh König Stroedter

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

der SPD

Bluhm U. Wolf Schubert

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Die Linke

Kapek Gebel Bangert

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Antrag als Download

 

 

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